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MIDWAY WorldExport WorldImport
Die nachfolgenden Bedingungen, die hiermit ausdrücklich vom Versender anerkannt werden, gelten für die Leistungen durch MIDWAY bzw. für im Auftrage von MIDWAY tätige Dritte (Frachtführer) und bestimmen alle vertraglichen und sonstigen Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Der Versender bestätigt und gewährleistet, dass die Angaben in den Versanddokumenten richtig und vollständig sind und dass die Verpackung der Sendung ausreichend ist, um bei üblicher sorgfältiger Behandlung im Straßen-/ Lufttransport eine unbeschädigte Ankunft/Auslieferung zu gewährleisten. Er gewährleistet weiterhin, dass er rechtlich und tatsächlich über die Sendung verfügen kann, alle für die Beförderung erforderlichen Dokumente vorliegen sowie alle Gesetze, Verordnungen und Anordnungen des Absende-, Durchgangs- und Empfangslandes zu beachten sind. Für Schäden aus der Nichtbeachtung haftet der Versender uneingeschränkt und hat MIDWAY bzw. den jeweils beauftragten Frachtführer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Versender verpflichtet sich, die von MIDWAY erstellten Auftragsbestätigungen und Frachtbriefe der jeweiligen Frachtführer zu kontrollieren und diese bei wesentlichen Fehlern nicht bzw. erst nach einer ggfs. erfolgten Korrektur zu nutzen.
Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige Firma/Person, die MIDWAY mit der Vermittlung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen zum Empfänger beauftragt.

Als Frachtführer im rechtlichen Sinne gilt die Firma/Person, der oder die eine tatsächliche Verbringung der Sendung(en) vom Versender zum Empfänger durchführt. Für den Transport einer oder mehrerer Sendungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils beauftragten Frachtführers.
Leistungsumfang:
MIDWAY erbringt im nachfolgenden Umfang Leistungen:
  1. Den Einkauf von Transportleistungen zu bestmöglichen Konditionen.
  2. Die Vermittlung von Transporten vom Versender bis zum Empfänger.
  3. Die Rechnungsstellung über die gesamte Transportleistung, ausgenommen Einfuhrzölle und -steuern, an den Versender. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungseingang.
  4. Die Beschaffung und Weiterleitung von Ausliefernachweisen u.ä. vom jeweils beauftragten Frachtführer zu dessen Konditionen.
  5. Die Begleichung der Rechnungen der Frachtführer innerhalb der abgesprochenen Zahlungsfristen.
Ausschlüsse:
In der Regel sind folgende Leistungen ausgeschlossen bzw. bedürfen besonderer Maßnahmen:
  1. Unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Sendungen.
  2. Sendungen von besonderem Wert wie Gold, Edelmetalle, Kunstgegenstände (nicht wiederbeschaffbar), Schmuck (ausgenommen Modeschmuck), Geld, Münzen und Wertzeichen aller Art.
  3. Drogen, Alkohol und Tabak eingeschränkt.
  4. Anstößiges, obszönes oder pornographisches Material (ausserhalb der EU).
  5. von der International Air Transport Association (IATA)-ausgenommene Sendungen sowie Gefahrgüter jeglicher Art
  6. Feuerwaffen und Explosivstoffe.
  7. Radioaktives Material.
  8. Alle Sendungen, deren Transport gesetzlich oder aufgrund von Verfügungen staatlicher Stellen verboten sind, z.B. lebende Tiere.
  9. Sendungen, die Nachteile für andere Sendungen, Personen oder Tiere haben können.
 
Lieferfrist:
MIDWAY übernimmt keine Haftung für Auslieferungsverzögerungen. Maßgebend für alle Beteiligten ist die zugesagte Laufzeit des jeweiligen mit der Beförderung beauftragten Frachtführers. Für mögliche Schadenersatzansprüche bei Nichteinhaltung durch ein Verschulden des Transporteurs gelten ausschließlich die Transportbedingungen des Frachtführers.

Ablieferungshindernisse:
Die bei unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen, die aufgrund erteilter Weisung des Versenders zurücktransportiert werden sollen, entstehenden Kosten können, je nach Tarif des betreffenden Frachtführers, höher ausfallen als die des Hintransportes.

Allgemeine Haftung:
MIDWAY übernimmt keine Haftung für Geschehnisse oder Umstände, die in die Verantwortung entweder des Versenders oder des beauftragten Frachtführers fallen. MIDWAY haftet nur bei eigener, grober Fahrlässigkeit (grobes Organisationsverschulden) unter Beschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Anweisung des Versenders und nur bei dem entsprechenden Frachtführer zu dessen Konditionen sowie Transportbestimmungen.


Datenschutz / Datenverarbeitung:
Der Versender erklärt sich damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Daten per EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. MIDWAY verpflichtet sich, alle Daten und Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsvorgänge und -unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Soweit wir bei unseren Aufträgen in Kenntnis personenbezogener Daten gelangen, werden wir die nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) und des Teledienstesdatenschutzgesetzes beachten und alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen. Darüber hinaus ist MIDWAY berechtigt, diese Daten an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit dies zur Abwicklung von Aufträgen erforderlich ist, die im Rahmen der Nutzung der Dienste von MIDWAY übermittelt wurden. Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht.

Multimediagesetz:
Nach dem Multimediagesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiter verarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit "Absenden" erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.

Downloads:
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Zum Schluss:

Änderungen, Ergänzungen dieser Bedingungen oder sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Pinneberg.