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| Proforma- Handelsrechnung |
Warum
muss eine Proforma oder eine Handelsrechnung ausgestellt werden?
Proforma und Handelsrechnungen sind für
die Verzollung wichtig. Sie dienen der genauen Berechnung von Zollabgaben
und Steuern.
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Wann muss eine Proforma , wann
eine Handelsrechnung ausgestellt werden?
Für Sendungen die in Nicht-EU-Länder versendet
werden gilt:
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Bei reinen Dokumentsendungen
bis zu 1kg. benötigen Sie nur den Frachtbrief.
Bei Dokumentensendungen mit einem Gewicht von mehr als 1,0 kg wird
teilweise, je nach transportierendem Dienst, auch eine "Proforma-Rechnung"
benötigt.
(In Grenzfällen werden wir Sie in unserer Auftragsbestätigung
in dem Feld "Bemerkungen" auf die Erstellung einer erforderlichen
Rechnung hinweisen).
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Für Waren, die nicht zum Verkauf
bestimmt sind, benötigen Sie zusätzlich zu den Frachtbriefen
noch eine Proforma-Rechnung (Ein Original, unterschrieben
und drei Kopien). Zur Erstellung Ihrer Rechnung können Sie
unsere vorgefertigten Formulare nutzen.
Beispiele für Warensendungen die nicht zum Verkauf bestimmt
sind, sind z.B. Muster, Geschenke, für den Empfänger kostenlose
Ersatzsendungen, oder Promotion-Artikel.
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Für Waren, die zum
Verkauf bestimmt sind, benötigen Sie zusätzlich
zu den Frachtbriefen noch eine Handelsrechnung,
(Original unterschrieben, plus drei Kopien).
Bei Sendungen mit einem Gesamtwarenwert ab EUR 1.000,- muss eine
"Ausfuhranmeldung" für den deutschen Zoll, ab EUR
3.000,- eine "vorabgefertigte Ausfuhranmeldung" (von den
deutschen Zollbehörden abgestempelt und dort ggfs. vorgeführt),
mitgegeben werden. Bitte beachten Sie hier, dass mehrere, getrennte
Sendungen am gleichen Tage an den gleichen Empfänger i.d.R.
wertmäßig addiert werden.
Ab 6.000,- € Warenwert ist noch ein Ursprungszeugnis, beim
Zoll erhältlich,
(Link zum Zoll) erforderlich.
Die Erstellung dieser Papiere und ggfs. Vorführung Ihrer Sendung
beim Zoll werden teilweise und gegen Extrakosten durch die transportierenden
Dienste übernommen.
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Als "Ware" gilt alles, was nicht aus beschriebenem
Papier besteht, also auch Daten-Disketten, -CD's o.ä.. Ebenso
Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Photos oder technische Anleitungen
werden, je nach Destination, als Warensendungen angesehen. |
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In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte auch,
dass nur Warensendungen, ggfs. mit einer zusätzlichen Prämie,
gegen einen Verlust oder eine Beschädigung -nach den Bestimmungen
des jeweiligen Dienstes- versicherbar sind ! |
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Bei nationalen Sendungen,
oder Sendungen innerhalb der EU(Belgien,
Dänemark, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden,
Tschechien, Ungarn, Portugal, und Zypern(gr. Teil)),
benötigen Sie nur den Frachtbrief als Begleitpapier, sofern
es sich um Waren im freien Verkehr handelt. Ausnahmen sind Transporte
von gefährlichen Gütern, hierfür sind weitere Begleitpapiere
gem. ADR (int. Gefahrgutbestimmungen) erforderlich. Nähere
Informationen zu Gefahrguttransporten erhalten Sie hier.
(Link zur Gefahrgut-Wissensdatenbank) |
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